Allgemeine Geschäftsbedingungen EDV-Service Hans-Uwe Haase
(nachfolgend
EDVS genannt)
§ 1 Geltungsbereich
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann
keine Anwendung wenn der Kunde im Zusammenhang mit der Bestellung auf diese
hinweist und EDVS diesen nicht widerspicht.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von EDVS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von EDVS zustande, spätestens aber
mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden. Inhalt und Umfang der von EDVS
geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, aus der Auftragsbestätigung.
§ 3 Lieferung
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich
schriftlich als verbindlich erklärt. EDVS kommt nur dann in Verzug, wenn die
Verzögerung von ihm zu vertreten, die Leistung fällig ist und der Kunde EDVS
erfolglos schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat.
Liefertermine verlängern sich für EDVS angemessen bei Störungen aufgrund höherer
Gewalt und anderer nicht von EDVS zu vertretender Hindernisse, wie etwa
Störungen bei der Belieferung durch Lieferanten. EDVS behält in diesem Fall das
Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein
Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ausgeschlossen.
§ 4 Leistungen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf EDVS die ihm obliegenden
Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
§ 5 Preise
Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlungsbdingungen
Rechnungen sind nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist um mehr als 14 Tage ab Rechnungsdatum,
so werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf den Kaufpreis geschuldet. Einer
weiteren Mahnung bedarf es insoweit nicht.
EDVS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen durch Verzug entstanden, ist EDVS berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger
Forderungen, Eigentum von EDVS.
§ 8 Gewährleistung
EDVS gewährleistet, dass die gelieferten Waren nicht mit wesentlichen
Mängeln behaftet und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet
sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Sachmängelansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert,
unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt wurde. Eine Haftung für
Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt
des Gefahrübergangs vorlag. Die Verjährungsfrist für die gesetzliche
Sachmangelgewährleistung wird, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann
handelt, auf 1 Jahr beschränkt.
Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von EDVS zunächst
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist EDVS dazu nicht in der Lage oder ist
dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist der Kunde zur Minderung des
Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle des
Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der
sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt,
werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 9 Haftung
EDVS haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden. EDVS hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Es
obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame
Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Schneeberg.